Dominic Gutsch

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Dominik Gutsch

Gruppenführer
  • Bei der Feuerwehr seit: 2005
  • Aufgabe in der Wehr: Gruppenführer
  • Im Amt seit: 2024
  • Erlernter Beruf: Verwaltungsfachangestellter und Notfallsanitäter
  • Ausgeübter Beruf: Leiter Zentralllager und Beschaffung im Rettungsdienst
  • Warum zur FF: vom Vater in die Wiege gelegt
  • War Mitglied der Jugendfeuerwehr: Nein
  • Liebstes Fahrzeug: HLF
  • Liebstes Werkzeug: Zieh-Fix
Dominik Gutsch

Ebenfalls seit 2024 bekleidet Dominic Gutsch das Amt des Gruppenführer 3. Gruppe. Seit 2005 ist er Mitglied der Wehr und hat seither zahlreiche Aus- und Fortbildungen absolviert. Nach einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wechselte Dominic in den Rettungsdienst. Nach der Ausbildung zum Rettungsassistenten und schließlich der Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter arbeitet er seither im Rettungsdienst.

Für den Zusammenhalt in der Gruppe stehen die Gruppenführer. Dienstabende werden ausgearbeitet, Aus- und Fortbildungen geplant und organisiert. Auf Gruppenfesten wird die Gemeinschaft gestärkt, so werden Ausflüge an die Ostsee, Kanutouren in Niedersachsen oder Grillabende organisiert. Der Gruppenführer steht also für das WIR in einer großen Wehr. Im Einsatzfall hat der Gruppenführer das Sagen auf einem Löschfahrzeug, er sitzt vorne rechts und hat im Einsatzfall eine blaue Weste mit der Aufschrift: „Fahrzeugführer“ an. Kleinere Einsatzlagen wie „Notfall Tür verschlossen“, Kleinbrände oder andere Hilfeleistungen arbeitet er mit seiner Mannschaft selbständig ab. Wird die Einsatzlage größer, bekommt er seine Aufträge vom übergeordneten Zugführer. Gruppenführer kann jeder mit ausreichender Erfahrung werden, bestimmte Lehrgänge an der feuerwehrtechnischen Zentrale in Elmenhorst sind Voraussetzung, um zum zweiwöchigen Lehrgang nach Harrislee zu kommen. Dort werden unter anderem Einsatztaktiken, Baukunde und Gefahrenlagen gelehrt. In praktischen Beispielen muss der zukünftige Gruppenführer sein theoretisch Erlerntes in die Praxis umsetzen und schließlich auch in einer schriftlichen Prüfung unter Beweis stellen.